Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Der Rechner gibt Ihnen einen ersten Orientierungswert. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere davon, wie stark Ihre Kündigung angreifbar ist. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandle ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wichtige Hinweise:
  • Die Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Bei unwirksamer Kündigung ist oft deutlich mehr möglich
  • Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig
  • Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechtsberatung

Ihre Angaben

z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
1 Jahr40 Jahre
0,252,0
Mögliche Abfindung
7.500 €
3.000 € × 5 Jahre × 0,5 = 7.500 €

Dieser Wert ist ein Orientierungspunkt. Als Fachanwalt prüfe ich Ihre konkrete Situation und verhandle für Sie.

Ersteinschätzung anfragen 02444 / 91045

Häufige Fragen zur Abfindung

Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden häufig im Rahmen von Vergleichen vor dem Arbeitsgericht vereinbart, wenn die Kündigung angreifbar ist und der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen möchte.

Die Faustformel ist: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei einer sehr angreifbaren Kündigung kann dieser Faktor auf 1,0 oder sogar 1,5 steigen, weil der Arbeitgeber ein höheres Prozessrisiko trägt und lieber mehr Abfindung zahlt als vor Gericht zu verlieren. In Sozialplänen finden sich auch Faktoren bis 2,0.

Ja – Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig. Es gibt jedoch die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerlast deutlich reduzieren kann. Abfindungen sind hingegen nicht sozialversicherungspflichtig – es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung an.

Die Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Klage in der Regel ausgeschlossen und eine Abfindung kaum mehr durchsetzbar. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich – am besten sofort nach Erhalt der Kündigung.