Internationales Wirtschaftsrecht

Rechtssicherheit über Grenzen hinweg

Als Rechtsanwalt im Fachbereich Internationales Wirtschaftsrecht berate und vertrete ich Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Hauptaufgabe ist es, globale Handelsbeziehungen rechtlich abzusichern, internationales Kollisionsrecht zu klären und Streitigkeiten vor deutschen Gerichten oder Schiedsgerichten zu lösen.

Die theoretische Fachanwaltsprüfung zum Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht habe ich bestanden – jedoch darf ein Rechtsanwalt nicht mehr als drei Fachanwaltstitel führen.

Typische Themen im Internationalen Wirtschaftsrecht

  • Rom I-Verordnung – welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt
  • Rom II-Verordnung – welches Recht bei außervertraglichen, grenzüberschreitenden Schäden gilt (z.B. Verkehrsunfälle, Produkthaftung)
  • UN-Kaufrecht (CISG) – weltweit geltendes Abkommen für den grenzüberschreitenden Warenhandel
  • Klärung der Gerichtszuständigkeit bei internationalen Streitigkeiten
  • Vertretung vor deutschen Gerichten und Schiedsgerichten

Ich berate und vertrete Sie in den Bereichen Rom I und II sowie dem UN-Kaufrecht.