Fachanwalt für Steuerrecht
Durchsetzungsstark bei Betriebsprüfung und Steuerstreit
Als Fachanwalt für Steuerrecht vertrete und begleite ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Typische Themen im Steuerrecht
- Einspruchsverfahren – fristgerechte Einlegung, Prüfung der Erfolgsaussichten
- Vertretung vor dem Finanzgericht – fundierte Argumentation und Erfahrung
- Betriebsprüfungen – Begleitung und Unterstützung während der gesamten Prüfung
- Steuerstraf- und Vermögensverfahren – diskrete Unterstützung von Selbstanzeige bis Verteidigung
- Vertragsgestaltung mit steuerlichem Bezug – rechtssichere Verträge bei Immobilienübertragungen und Firmennachfolge
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen
Im Bereich der Steuerberatung berate und vertrete ich Sie steuerrechtlich sowohl bei der Gründung von Firmen als auch im laufenden Geschäft. Für Privatpersonen und Firmen werden die erforderlichen Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresabschlüsse in Kooperation mit einem Steuerberater erstellt.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht:
- Steuerfreibeträge nutzen
- Schenkungen auf einen 10-Jahreszeitraum verteilen
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärungen
- Immobilienübertragung unter Nießbrauch
- Steuerliche Berücksichtigung des Wohnvorteils für Ehegatten und Kinder
- Gestaltungen bei Patchworkfamilien
- Familiengesellschaft gründen
Das sorgt für Rechtssicherheit und spart bares Geld.