Was ist ein Fachanwalt?

Unterschied Rechtsbeistand, Anwalt, Rechtsanwalt & Fachanwalt einfach erklärt

In einer Zeit, in der rechtliche Beratung immer komplexer wird, ist der Unterschied zwischen einem Rechtsbeistand, einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt entscheidend, um die passende Expertise für spezifische Fälle zu sichern – genau um diese Feinheiten geht es auf dieser Seite.

Rechtsbeistand

Ein Rechtsbeistand ist keine Volljuristin oder kein Volljurist im klassischen Sinn. Rechtsbeistände dürfen nur in einem begrenzten Umfang rechtliche Beratung leisten und vertreten ihre Mandanten meist in bestimmten, genehmigten Rechtsgebieten. Sie müssen eine behördliche Zulassung (§ 209 BRAO) besitzen, haben aber in der Regel kein abgeschlossenes juristisches Staatsexamen. Der Beruf des Rechtsbeistands ist heute selten und wird häufig nur von bereits zugelassenen Altinhabern ausgeübt.

Im medizinischen Vergleich wäre der Rechtsbeistand in etwa mit einem Heilpraktiker vergleichbar: fachlich befugt in bestimmten Bereichen, aber ohne die umfassende Ausbildung und Zulassung eines Arztes.

Anwalt

Der Begriff Anwalt ist die allgemeine Bezeichnung für Personen, die Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten beraten, vertreten oder vor Gericht auftreten. Er wird häufig umgangssprachlich verwendet – beispielsweise sagt man „mein Anwalt“, auch wenn eigentlich der Rechtsanwalt gemeint ist.

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist eine Person, die nach abgeschlossenem Jurastudium, bestandenem zweiten Staatsexamen und Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen. Rechtsanwälte dürfen Mandanten in allen rechtlichen Fragen beraten, außergerichtlich vertreten und vor Gerichten auftreten.

Vergleichbar ist das mit einem Allgemeinarzt in der Medizin: Er kennt sich in vielen Bereichen aus, kann die meisten Fragen kompetent beantworten und weiß, wann eine spezialisierte Behandlung sinnvoll ist.

Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat – etwa auf Erbrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht. Um diesen Titel führen zu dürfen, muss er besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung nachweisen. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachanwaltsausbildung erforderlich.

Fachanwälte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um den Titel dauerhaft zu führen. Der Fachanwaltstitel gilt daher als Qualitätssiegel für besondere Spezialisierung und Erfahrung.

Man kann es mit einem Facharzt in der Medizin vergleichen: Während ein Allgemeinarzt viele Krankheitsbilder behandelt, ist ein Facharzt – etwa für Kardiologie oder Orthopädie – auf einen bestimmten Bereich spezialisiert und verfügt dort über vertieftes Wissen und umfangreiche Erfahrung. Genauso ist der Fachanwalt der Spezialist für komplexe Fälle in seinem Rechtsgebiet.

MerkmalRechtsbeistandRechtsanwaltFachanwalt
ZulassungBehördliche Genehmigung (§ 209 BRAO)Zulassung durch RechtsanwaltskammerZulassung + Fachanwaltsanerkennung
Juristische AusbildungKeine vollständige juristische Ausbildung erforderlichVolljurist (zwei Staatsexamina)Volljurist + Fachanwaltslehrgang
TätigkeitsbereichBegrenzte RechtsgebieteAlle RechtsgebieteSpezialgebiet (z. B. Erbrecht, Steuerrecht)
FortbildungspflichtKeine gesetzliche PflichtAllgemeine Pflicht zur fachlichen AktualitätJährliche Fortbildungspflicht (§ 15 FAO)
Vergleich zur MedizinHeilpraktikerAllgemeinarztFacharzt (z. B. Kardiologe)