Fachanwalt für Steuerrecht
Kompetente Unterstützung bei steuerlichen Konflikten und Prüfungen
Steuerrecht betrifft uns alle – Privatpersonen ebenso wie Unternehmer. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so komplex, ständig im Wandel und gleichzeitig so folgenschwer bei Fehlern.

Typische Themen im Steuerrecht
Das Steuerrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Ich vertrete und begleite Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Einspruchsverfahren: Fristgerechte Einlegung, Prüfung der Erfolgsaussichten
- Vertretung vor dem Finanzgericht: Fundierte Argumentation und Erfahrung
- Betriebsprüfungen: Begleitung und Unterstützung während der gesamten Prüfung
- Steuerstraf- und Vermögensverfahren: Diskrete Unterstützung von Selbstanzeige bis Verteidigung
- Vertragsgestaltung mit steuerlichem Bezug: Rechtssichere Verträge bei Immobilienübertragungen und Firmennachfolge
Im Bereich der Steuerberatung berate und vertrete ich Sie steuerrechtlich sowohl bei
- der Gründung von Firmen
- als auch im laufenden Geschäft.
- Für Privatpersonen und Firmen werden die erforderlichen Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresabschlüsse erstellt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erbschaft- / Schenkungsteuerrecht:
- Steuerfreibeträge nutzen
- Schenkungen auf 10-Jahreszeitraum verteilen
- Erbschaftssteuer– und Schenkungssteuererklärungen
- Immobilienübertragung unter Nießbrauch
- steuerliche Berücksichtigung des Wohnvorteils für Ehegatten und Kinder
- Gestaltungen bei Patchworkfamilien
- Familiengesellschaft gründen
Das sorgt für Rechtssicherheit und spart bares Geld.
