Arbeitsrecht
Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, die Rechtswidrigkeit einer Kündigung festzustellen und das Arbeitsverhältnis nach den bisherigen Vertragsregelungen fortzusetzen. Die Kündigungsgründe werden auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Häufig sind sie nur vom Arbeitgeber "vorgeschoben".
Die Kündigungsschutzklage kann eingesetzt werden gegen:
- fristgemäße bzw. ordentliche Kündigungen
- außerordentliche Kündigungen mit einer Auslauffrist
- fristlose Kündigungen
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die nur zugehen muss. Sie kann nicht zurückgenommen werden. Eine Fortsetzungsvereinbarung ist jedoch möglich.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Gericht eingereicht werden. Danach ist sie verfristet – Korrekturen sind so gut wie unmöglich. Zu beachten ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Gegen eine mündliche Kündigung kann jederzeit vorgegangen werden. Bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung muss die entsprechende behördliche Genehmigung vorliegen; ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach dem Ablauf von sechs Monaten seit Arbeitsbeginn. Dabei kommt es auf den rechtlichen Beginn laut Arbeitsvertrag an – nicht auf den tatsächlichen Beginn. Dadurch kann auch ein Sonntag als Arbeitsbeginn gelten.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber und Geschäftsführer zählen nicht als Arbeitnehmer. Teilzeitkräfte werden anteilig berechnet:
- Bis 20 Stunden pro Woche: 0,5 Mitarbeiter
- Bis 30 Stunden pro Woche: 0,75 Mitarbeiter
- Über 30 Stunden pro Woche: 1,0 Mitarbeiter
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Vertraglich kann sie vereinbart werden. Wenn eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, zahlt der Arbeitgeber häufig eine Abfindung, um den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen zu müssen. Als Daumenregel gilt: ein halbes bis ein ganzes Monatsbruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
Mit einer Abmahnung geht der Arbeitgeber gegen einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor und droht ihm im Wiederholungsfall die Kündigung an. Ein Arbeitnehmer sollte gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen, denn sie dient der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kommt nämlich keine Abfindung in Betracht.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz eingreift, braucht der Arbeitgeber wirksame Kündigungsgründe. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe sind z.B.:
- Verspätungen
- Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
- Krankmeldung ohne Krankheit
- Nichtbeachtung des Alkoholverbots
- Nichtbeachtung des Verbots privater Telefonate
Personenbedingte Kündigung: Liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung aus persönlichen Gründen nicht mehr erbringen kann – etwa durch lang andauernde Krankheit. Die rechtlichen Hürden sind hier recht hoch.
Betriebsbedingte Kündigung: Der häufigste Fall – möglich, wenn die Weiterbeschäftigung aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Sozialauswahl muss den Anforderungen der Rechtsprechung genügen.
Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Es fällt regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld an. Wichtig: Niemals sofort unterschreiben – lassen Sie den Vertrag vorher prüfen!
Wenn ein Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und der Arbeitnehmer länger als sechs Monate dort gearbeitet hat, kommt ein Wechsel grundsätzlich in Betracht. Der Antrag muss in Textform spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitszeitverringerung gestellt werden.
Eine wirksame Kündigung setzt zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes voraus – unabhängig von der Betriebsgröße. Der Schutz gilt auch für sog. Gleichgestellte (Menschen mit einem GdB ab 30).
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank ist, muss der Arbeitgeber prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Ohne korrekt durchgeführtes BEM ist eine Kündigung meist unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung für Betriebsratsmitglieder ist ausgeschlossen. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats oder eine Ersetzung durch das Arbeitsgericht erforderlich.
Ein Sozialplan regelt den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderungen. Er wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.
Erbrecht
Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkel. Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind nicht mehr, treten an dessen Stelle seine Kinder.
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und Geschwister. Gibt es keine Eltern mehr, treten an deren Stelle die Geschwister.
Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und Tanten/Onkel.
Gibt es kein Testament und sind Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner die Hälfte. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Kinder vorhanden sind.
Ein Testament muss vollständig handschriftlich erstellt werden – mit Name, Anschrift, Datum der Erstellung und Unterschrift. Ein Notar ist nicht erforderlich, aber möglich.
Ein Ehegattentestament kann von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet werden – vollständig handschriftlich.
Im Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerbe ein. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erhält der sog. Schlusserbe (meist die Kinder) das gesamte Vermögen.
Nahe Angehörige – Kinder, Ehegatten/Lebenspartner und unter Umständen Eltern – haben ein Pflichtteilsrecht, wenn sie durch Testament enterbt oder unterhalb ihres Pflichtteils bedacht wurden. Geschwister, Tanten, Onkel oder Stiefkinder haben keinen Anspruch auf Pflichtteil.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch – der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miteigentümer am Nachlass.
Dieser Anspruch greift, wenn der Erblasser vor seinem Tod Gegenstände verschenkt hat. Der Anspruch schrumpft jährlich um 10% – nach 10 Jahren beträgt er null. Bei Schenkungen zwischen Eheleuten gilt diese 10-Jahres-Regel nicht.
Der Erbschein ist bei Gericht zu beantragen. Mit ihm kann das Erbrecht gegenüber anderen Personen (z.B. Banken, Grundbuchamt) nachgewiesen werden.
Für Patchwork-Familien gibt es kein angepasstes gesetzliches Erbrecht. Stiefkinder erben nichts, da Stiefeltern und Stiefkinder rechtlich nicht miteinander verwandt sind.
Mit einem Behindertentestament soll erreicht werden, dass das Erbe für ein Kind oder einen Angehörigen mit Behinderung erhalten bleibt, ohne dass staatliche Sozialleistungen gekürzt werden.
Ein Vermächtnis ist ein Anspruch gegen die Erben auf Übertragung meist eines bestimmten Gegenstandes. Der Begünstigte wird nicht unmittelbar Eigentümer. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Ja. Der Erbe tritt in die Fußstapfen des Verstorbenen – mit allen Aktiva und Passiva. Innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist muss sich der Erbe daher unbedingt einen Überblick verschaffen.
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Erbe sichere Kenntnis von seiner Erbenstellung erlangt.
Damit ist der gezielte Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück gemeint. Dadurch kann Vermögen zwischen Ehepartnern vollständig schenkungssteuerfrei übertragen werden.
Es gibt zwei Arten: Bei der Abwicklungsvollstreckung begleicht der Testamentsvollstrecker alle Schulden und teilt das verbleibende Vermögen unter den Erben auf. Bei der Dauervollstreckung verwaltet er den Nachlass über einen längeren Zeitraum.
Für das Erbrecht gilt grundsätzlich das Recht des EU-Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Testament kann jedoch eine abweichende Rechtswahl getroffen werden.
Steuerrecht
Der Fachanwalt für Steuerrecht hilft da weiter, wo häufig ein Steuerberater eine Ergänzung benötigt. Er erstellt weder einen Jahresabschluss noch Steuererklärungen, sondern wird im komplizierten Rechtsbehelfsverfahren, im finanzgerichtlichen Verfahren und bei komplizierten Betriebsprüfungen oder Vertragsgestaltungen tätig. Die Waffe des Juristen ist das Wort, nicht die Mathematik.
Die AO ist die verfahrensrechtliche Regelung im Steuerrecht. Sie befasst sich u.a. mit Wohnsitz, Betriebsstätte, Zuständigkeit des Finanzamts, Haftung, Verjährung, Änderung von Steuerbescheiden und Betriebsprüfung. Häufig ist hier der Fachanwalt für Steuerrecht der Fachmann – nicht der Steuerberater.
Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb einer Monatsfrist Einspruch eingelegt werden. Das Finanzamt kann trotzdem nach Ablauf dieses Monats in die Zwangsvollstreckung gehen. Deswegen ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Begründung immer äußerst sinnvoll.
Dann ist Klage beim Finanzgericht einzureichen – mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, damit das Konto nicht gepfändet wird.
Ein Abrechnungsbescheid ist sinnvoll, wenn Unklarheiten zwischen Ihnen und dem Finanzamt bezüglich Ihres Steuerkontos bestehen. Er stellt rechtsverbindlich fest, ob und in welcher Höhe Zahlungsverpflichtungen oder Erstattungsansprüche erloschen sind.
Turnusmäßig werden Unternehmen alle drei Jahre mit einer Betriebsprüfung bedacht. Bei außergewöhnlichen Steuerfragen zieht der Steuerberater gerne einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu – das unterstreicht die Relevanz und signalisiert Bereitschaft zum finanzgerichtlichen Prozess. Häufig gibt die Betriebsprüfung dann nach.
Wenn ein Steuerpflichtiger vorsätzlich falsche, unvollständige oder gar keine Angaben macht, um Steuern zu sparen, liegt eine Steuerhinterziehung vor. Bei einfacher Steuerhinterziehung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre. Der Versuch ist bereits strafbar. Das Finanzamt kann Steuerbescheide bis zu 10, in bestimmten Fällen bis zu 13 Jahre rückwirkend ändern.
Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit – gegeben bei grober Fahrlässigkeit ohne Vorsatz. Es droht eine Geldbuße bis zu 50.000 €. Eine Selbstanzeige verhindert die Bestrafung.
Eine Selbstanzeige verhindert eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung. Allerdings müssen sämtliche Angaben nachgereicht werden, ausreichend Geld zur Zahlung der Steuerschulden vorhanden sein, und die Tat darf noch nicht entdeckt sein.
Zwischen einem Elternteil und einem Kind gilt ein Freibetrag von 400.000 € – beide Eltern zusammen also 800.000 €, für einen Zeitraum von zehn Jahren. Bei Überschreitung unterliegt nur der übersteigende Betrag der Besteuerung.
Fachanwälten für Strafrecht fehlt häufig das notwendige Wissen im Steuerrecht. Aus diesem Grund arbeiten sie gerne mit einem Fachanwalt für Steuerrecht zusammen oder überlassen ihm das gesamte Steuerstrafverfahren.
Versicherungsrecht
Es regelt die freiwilligen oder verpflichtenden Versicherungen, die Sie bei privaten Anbietern abschließen – z.B. Haftpflicht-, Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.
Hauptgesetz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Vertragliche Grundlage: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Versicherungsschein
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das hat im Schadensfall drastische Konsequenzen, da der Versicherer die Leistung anteilig kürzen darf.
Diese Versicherung deckt die Gebäudesubstanz und alle fest eingebauten Teile ab. Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Überschwemmungen müssen über eine gesonderte Elementarversicherung extra versichert werden.
Sie schützt das bewegliche Eigentum im Haus – Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr und Wertsachen. Hinzu kommen Raub und Vandalismus.
Für Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Für bestimmte Berufsgruppen mit hohem Vermögensrisiko (Ärzte, Architekten, Ingenieure) greift die Berufshaftpflichtversicherung – für einige Branchen ist sie Pflicht.
Die D&O-Versicherung schützt Manager, Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen, die dem Unternehmen oder Dritten schaden.
Sie zahlt die laufenden Fixkosten (Gehälter, Miete) sowie den entgangenen Gewinn bei Betriebsausfällen.
Baurecht & Immobilienrecht
Es befasst sich mit dem Eigentum an Immobilien, Grundbucheinträgen, Hypotheken, Belastungen sowie Nießbrauch und Wohnrecht. Dazu gehören auch private und gewerbliche Mietverträge.
Eine Vormerkung ist eine Absicherung des Käufers für die spätere Erlangung des Immobilieneigentums.
Ja. Notarielle Verträge können vor Beurkundung durch einen Anwalt überprüft werden. Notare nutzen häufig vorgefertigte Bausteine aus ihrem EDV-Programm, die nicht zwingend mit den Vorstellungen des Mandanten übereinstimmen müssen.
Es gibt unterschiedliche Vertragsarten:
- einfacher Werkvertrag (§ 631 ff. BGB)
- Bauvertrag (§ 650a ff. BGB)
- Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB)
- VOB/B-Vertrag
Die häufigsten Streitpunkte sind: die richtige Vertragsart, Fragen der Gewährleistung, die Abnahme und die Fälligkeit der Zahlung.
Der Werkvertrag ist der typische Vertrag mit einem Handwerker – hier wird ein Erfolg geschuldet, nicht nur ein Dienst. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer eine angemessene Frist gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Gerade größere Bauvorhaben sind extrem streitlastig und dauern bei Gericht häufig Jahre. Die Probleme liegen meist bei Gewährleistung, Abnahme, Rechnungserstellung und Fristen. Der außergerichtliche Rechtsweg ist daher zu empfehlen.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Grundsätzlich im BGB, das auch für Kaufleute gilt. Ergänzend gelten die Vorschriften für den Handelskauf nach § 373 ff. HGB.
Beim beiderseitigen Handelskauf ist die Untersuchungs- und Rügepflicht zu beachten. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt – ein Mangel ist unverzüglich anzuzeigen.
Die GbR ist der Grundtypus aller Gesellschaftsformen. Sie entsteht, wenn sich zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie ist nicht formbedürftig und kann sogar mündlich geschlossen werden. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.
Die OHG betreibt ein kaufmännisches Handelsgewerbe. Eine GbR wird automatisch zur OHG, wenn bestimmte Größen überschritten werden. Eine OHG ist zwingend ins Handelsregister einzutragen und regelmäßig zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und haftet mit ihrem Vermögen – die Gesellschafter haften nicht privat. Das Mindestkapital beträgt 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € bei Gründung eingezahlt werden müssen. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Die Einladungsfrist muss eingehalten werden, mit Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnungspunkten. Bei tiefgreifenden Entscheidungen (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Kapitalerhöhung, Auflösung) schreibt das Gesetz häufig eine qualifizierte Mehrheit von 75% vor.
Bei Beschlussmängeln kann mit der Anfechtungsklage vorgegangen werden. Bei der OHG beträgt die Frist drei Monate, bei der GmbH einen Monat. Bei schwerwiegenden Fehlern gilt keine Frist.
Der Geschäftsführer leitet das operative Tagesgeschäft im Alleingang. Im sog. Kernbereich darf er jedoch nicht tätig werden – er kann nicht das Stammkapital erhöhen oder den Zweck der Firma ändern. Bei Überschreitung seiner Befugnisse haftet er intern mit seinem Privatvermögen auf Schadensersatz.
Internationales Wirtschaftsrecht
Internationales Recht besteht aus dem Völkerrecht und dem internationalen Privatrecht (IPR). Es regelt, welches nationale Recht gilt. In Deutschland ist das IPR hauptsächlich im EGBGB geregelt, mittlerweile größtenteils durch EU-Verordnungen vereinheitlicht.
Die Rom-I-Verordnung (EG Nr. 593/2008) regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt – meist Kauf- oder Dienstleistungsverträge. Die Vertragspartner können frei bestimmen, welches Rechtssystem gilt. Fehlt eine Rechtswahl, gilt das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
Sie regelt, welches Recht bei außervertraglichen grenzüberschreitenden Schäden gilt – z.B. bei internationalen Verkehrsunfällen oder Produkthaftungsfällen. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist.
CISG steht für die Convention on Contracts for the International Sale of Goods – das sog. UN-Kaufrecht oder Wiener Kaufrecht. Im Gegensatz zur Rom-I-Verordnung ist es nicht auf die EU begrenzt, sondern ein weltweites Abkommen.
Steuerberaterhonorar (StBVV)
Dies ist die gesetzliche Regelung für die Honoraransprüche des Steuerberaters.
Es geht um Ansprüche zwischen Steuerberater und Mandanten – Privatpersonen wie Unternehmen. Bei finanzgerichtlichen Streitigkeiten ist die Regelung auch für die Kostenberechnung mit Verweis auf das RVG bedeutsam.
Das Gesetz regelt die formal richtige Erstellung von Honorarabrechnungen und Vergütungsvereinbarungen, den Abgeltungsbereich der Gebühren sowie Einzeltätigkeiten wie Beratung, Jahresabschluss, Lohn- und Finanzbuchführung oder Steuererklärungen.
Die Rechnungserstellung ist in § 9 StBVV geregelt – diese Regelung ist penibel zu beachten. Ist sie nicht eingehalten, ist die Rechnung unwirksam und kann nicht erfolgreich eingeklagt werden.
Steuerberater wenden die StBVV an, aber häufig falsch.
In zivilrechtlichen Honorarstreitigkeiten müssen Gerichte die StBVV anwenden – viele Gerichte tun sich damit schwer. Honorarstreitigkeiten erfordern eine äußerst akribische Fallbearbeitung sowie hohes praktisches Wissen, um vor Gericht Erfolg zu haben.