Ein Steuermodell ist die Übertragung stiller Reserven nach § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG an eine im Ausland belegene Immobilie, die zum Vermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört. Gemäß dem Wortlaut des Gesetzes muss es sich um angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter handeln, die „zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören“. Das FG Münster – vom 04.03.2026 – 14 K 417/22 hat dies abgelehnt, wenn ein DBA besteht, dass das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven im ausländischen Staat zuweist,. Im Streitfall war Art. 6 und 13 Abs. 1 DBA Österreich anwendbar (Rev. eingelegt Az: in ZR 5/26).