Der Bedarfswert für eine Eigentumswohnung ist zur Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Vergleichswertverfahren. Gemäß von Gutachterausschlüssen mitgeteilten Vergleichspreisen zugrundezulegen. Das Finanzgericht überhaupt keine weitere Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, außer wenn Verstöße substantiiert geltend gemacht werden oder offensichtlich sind (BFH vom 11.03.2026 – AZ II R VI/23).