Ein Erblasser kann in Testament ausländisches Recht wählen. Formmängel werden nach den Regeln des Haager Testamentsformübereinkommens geregelt. Das erleichtert oft die Wirksamkeit im Ausland verfasste Testament.
Ein Erblasser kann in Testament ausländisches Recht wählen. Formmängel werden nach den Regeln des Haager Testamentsformübereinkommens geregelt. Das erleichtert oft die Wirksamkeit im Ausland verfasste Testament.