Zum erbrechtlichen Fachbereich gehören häufig die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, die Erstellung von Testamenten auch bei Behindertentestament und Patchworkfamilien, die Übertragung von Immobilien, Regelungen des Nießbrauchs und die Unternehmensnachfolge sowie Vorsorge- einschl. Unternehmensvollmacht
Es geht also auch um das richtige, lebzeitige Vorgehen – am besten zusammen mit den Begünstigten. Die Kanzlei Berners berät und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten. Dabei gilt der Leitsatz, dass die Übergebenden abgesichert werden und die Annehmenden damit auch gut leben können.
In einem ersten Gespräch wird der Sachverhalt ausführlich erörtert und erste Lösungsansätze besprochen. Danach werden Sie in einem sog. „Ausgangslage-Schreiben“ informiert. Sodann erfolgt sodann die Vertiefung und Feinarbeit – ggfls. zusammen mit Ihrem Steuerberater - bis zum jeweiligen Abschluss beim Notar oder sonstiger Erstellung von Verträgen oder Testamenten.
So wird ganz individuell für jeden Rechtssuchenden die passende Lösung entwickelt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation gerichtet.