Die Kanzlei berät seit vielen Jahren Einzelunternehmen, Gesellschaften und Gesellschafter in allen Unternehmensphasen. Hierzu gehören gesellschaftsrechtliche wie vertragliche Themen, insbesondere Gesellschaftsverträge, Beschlussfassungen, Geschäftsführerverträge etc.
Der Weg geht also über die Gründung von Unternehmen, Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Nachfolgegestaltungen.
Die Kanzlei Berners berät und vertritt Sie sowohl außergerichtlich wie auch vor den Gerichten.
Die Kanzlei berät Sie in der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, also ob GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG, GmbH oder kleine AG, und zwar von der Gründung bis zur Liquidation. Gesellschaftsverträge werden erstellt sowie überprüft. Gesellschafterbeschlüsse werden vorbereitet. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern werden gelöst. Der Wechsel in eine andere Unternehmensform wird begleitet.
Die Kanzlei erstellt und überprüft Geschäftsführerverträge. Dabei kann es sich vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer bis zum Fremdgeschäftsführer handeln. Hierbei kommt es entscheidend auf die Eingliederung und deren Unterpunkte an. Eine Statusmeldung ist erforderlich. Der Geschäftsführervertrag muss zudem zum Gesellschaftsvertrag passen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung und damit keine steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Nachteile entstehen.