Hier unterstützt die Kanzlei Sie hauptsächlich im Bereich der Gebäudeversicherung, sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. Es geht regelmäßig um die Problematik, dass die Versicherung zu wenig zahlen möchte. Angebote der von den Versicherern angedienten Handwerkern müssen durch Sachverständige gegengeprüft werden. Keine Position darf vergessen werden. Es geht auch um Abgrenzung der verschiedenen versicherten Gegenstände. Gegebenenfalls müssen "versicherte Sachen" bewertet werden. Beweissicherungsverfahren kommen in Betracht.
Die Bedeutung des Versicherungsrechts beruht also in erster Linie auf einer Vielzahl existierender Versicherungsverhältnisse.
Ist es von Anfang an von Bedeutung, die richtigen Weichen zu stellen?
Wenn Sie einen Versicherungsfall haben, gehört es zu ihren Obliegenheiten diesen Versicherungsfall ihrer entsprechenden Versicherung anzuzeigen. Bevor Sie aber mehr als die Versicherungsanzeige machen, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, damit das Weitere in die richtige Richtung geht.
So stellt sich z. B. beim „Rohrbruch“ bereits die Frage, ist der Schaden an sich versichert – und wenn ja, welcher – und welche Folgeschäden sind versichert?
Ist ihre Golfausrüstung in der Aufbewahrungsbox des Golfclubs samt der Caddybox verbrannt, so stellt sich die Frage, ob sich Ihre Golfausrüstung noch in Ihrem „Haus“ befindet, und damit hausratversichert ist bzw. ab welchem Zeitpunkt dies nicht mehr der Fall ist. Solche Fragen sind zuvor zu klären.