Praxisrelevante Entscheidungen im Kurzüberblick (12/2025)
1. Amtliche Leitsätze:
Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist im Sinne von § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers nicht erfolgt (Anschluss an BGH Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93). Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i.H.v. 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält.
Der Pflichtteilsberechtigte kann als Ausfluss des Niederstwertprinzips verlangen, dass eine vom Erblasser verschenkte Immobilie zu den Stichtagen des Schenkungsvollzugs und des Erbfalls bewertet wird, um den maßgeblichen Wert für die Bezifferung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermitteln.