Häufig geht es um das gleiche Entgelt für die Arbeit von Frauen. Das BAG (23.10.2025 – 8 AZR 300/24) hat die Schwierigkeiten des Nachweises für Entgeltklagen für Frauen deutlich gesenkt. Nun der genügt es, dass eine Frau für die gleiche Arbeit weniger verdient als der Mann. Dies erzeugt den Anschein einer Benachteiligung. Nun liegt es am Arbeitgeber, nachzuweisen, dass objektive geschlechtsneutrale Gründe den Unterschied rechtfertigen.