Das Kammergericht Berlin hat zum Berliner Testament entschieden, dass die Klausel zum „gemeinsamen Versterben“ nicht nur bei einem Unfall gilt sondern auch bei kurzen Versterben hintereinander, hier 13 Tage (Beschluss vom 08.03.2025 – 19 W 2/25). Die Einsetzung des Schlusserben war daher wirksam.