Ein Testament nicht mehr gefunden wird, ist es allein deswegen nicht ungültig. Es kommt darauf an, ob das Testament ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet wurde verloren gegangen ist oder sonst mehr nicht auffindbar ist. Form und Inhalt des Testaments können nachgewiesen werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2025, 3 W 53/24, BeckRS 2025, 8683)