Auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann nicht durch Wahl einer Rechtsordnung, die keinen Zeugnisanspruch vorsieht, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft wirksam verzichten (BAG 18.06.2025 - 2 AZR 96/24 (B).