Es regelt die freiwilligen oder verpflichtenden Versicherungen, die Sie bei privaten Anbietern abschließen – z.B. Haftpflicht-, Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.
Hauptgesetz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Vertragliche Grundlage: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der jeweilige Versicherungsschein
Gegenstand: Zustandekommen des Vertrags, Prämienzahlung, Informationspflichten, Obliegenheiten (Verhaltensregeln bei Schäden) und die Regulierung im Versicherungsfall.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme in Ihrem Vertrag niedriger ist als der tatsächliche Wert (Versicherungswert) der versicherten Sachen.
Das hat im Schadensfall drastische finanzielle Konsequenzen, da der Versicherer die Leistung anteilig kürzen darf. Häufig beraten Versicherungsvermittler nicht über diesen Punkt. Am häufigsten kommt dies bei der Wohngebäudeversicherung und bei der Hausratversicherung vor.
Bei Wohngebäuden wird oft der sog. "Wert 1914" oder ein moderner Wohnflächen-Fragebogen genutzt. Füllen Sie diesen wahrheitsgemäß aus, gewährt der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht.
Bei der Hausratversicherung bieten Versicherer meist eine Pauschale an (z.B. 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche). Wählen Sie diese Option, verzichtet der Versicherer im Schadensfall komplett auf die Prüfung einer Unterversicherung und zahlt den Schaden bis zur Maximalsumme voll aus.
Wichtig: Bauliche Veränderungen, Neuanschaffungen oder eine Vergrößerung der Wohnfläche sollten umgehend und nachweislich dem Versicherer gemeldet werden.
Diese Versicherung deckt die Gebäudesubstanz, alle fest eingebauten Teile sowie Nebengebäude wie Garagen oder Carports ab. Als Faustregel gilt: Würde man das Haus auf den Kopf stellen, ist alles versichert, was fest im Haus bleibt – z.B. Fliesen, Heizungsanlagen, Wände, Einbauküchen, Dach. Problematisch können Nachtstromspeicherheizkörper sein.
Versichert sind Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag), Leitungswasser (Rohrbruch), Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen müssen über einen gesonderten Zusatzbaustein – die sog. Elementarversicherung – extra versichert werden, wie die Flut im Jahr 2021 im Ahrtal gezeigt hat.
Von großer Bedeutung ist, wie der Wert des Hauses bestimmt wird. Schätzen Sie den Wert oder die Quadratmeterzahl zu niedrig ein, liegt eine Unterversicherung vor – die Versicherung darf dann im Schadensfall die Auszahlung anteilig kürzen.
Sie schützt das bewegliche Eigentum im Haus – also Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr und Wertsachen. Versichert sind die gleichen Gefahren wie bei der Wohngebäudeversicherung; hinzu kommen Raub und Vandalismus.
An erster Stelle steht hier die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge – sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Für Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Sie deckt Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen – z.B. wenn ein Kunde auf nassem Boden ausrutscht.
Für bestimmte Berufsgruppen mit hohem Vermögensrisiko (Ärzte, Architekten, Ingenieure) greift die Berufshaftpflichtversicherung – für einige Branchen ist sie eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Manager, Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen, die dem eigenen Unternehmen oder Dritten schaden.
Sie schützt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung – Maschinen, Büromöbel, Waren – vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.
Sie zahlt die laufenden Fixkosten (Gehälter, Miete) sowie den entgangenen Gewinn. Einzelheiten sind hier sehr streitig, da das Versicherungsrecht im Finanzwesen keine eigenen Begriffe verwendet. Ein anschauliches Beispiel waren die Betriebsunterbrechungsversicherungen im Zusammenhang mit Corona.
Sie entspricht der privaten Wohngebäudeversicherung, sichert jedoch gewerblich genutzte Immobilien und Produktionshallen ab.
Sie bietet Spezialschutz für teure Produktionsanlagen, Serverstrukturen oder medizinische Geräte – etwa bei Bedienfehlern oder Kurzschlüssen.
Sie sichert alle Firmenfahrzeuge über Rahmenverträge ab.