Die Vereinbarung in einem Prozessvergleich, dass der „Urlaub in natura gewährt ist“, ist unwirksam soweit es sich um gesetzlichen Mindesturlaub handelt, der eben noch nicht gewährt wurde.
Die Vereinbarung in einem Prozessvergleich, dass der „Urlaub in natura gewährt ist“, ist unwirksam soweit es sich um gesetzlichen Mindesturlaub handelt, der eben noch nicht gewährt wurde.