Der Urlaubsanspruch ist nicht nach Kalendertagen zu berechnen sondern nach Tagen, an denen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Arbeit verpflichtet ist (BAG 19. 08.2025 - 9 AZR 216/24).
Der Urlaubsanspruch ist nicht nach Kalendertagen zu berechnen sondern nach Tagen, an denen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Arbeit verpflichtet ist (BAG 19. 08.2025 - 9 AZR 216/24).